Das Formular Gre-1
Nachdem Sie sich mithilfe des Formulars S2-76 beim Finanzamt angemeldet haben, wird Ihnen dort eine Ansässigkeitsbescheinigung mit dem Grenzgängerfragebogen Vordruck "Gre-1" ausgestellt. Diese Bescheinigung müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber in der Schweiz abgeben, wodurch sichergestellt wird, dass von Ihrem Lohn lediglich die Quellsteuer von 4,5% einbehalten wird.