Sozialversicherung für Aufenthalter
Auf Grund der Bilateralen Verträge zwischen Deutschland und der Schweiz sind zunächst alle Personen, die in der Schweiz arbeiten, dort auch versicherungspflichtig (Erwerbsortprinzip).
Weitere Details finden Sie jeweils zu den Unterpunkten Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung