Der Begriff Selbstbehalt im Schweizer Versicherungswesen

 

Wenn die Kosten für Behandlung, Krankenhausaufenthalt, Medikamente etc. die Jahresfranchise übersteigen, dann werden alle weiteren Kosten zu 90% von der Krankenversicherung getragen. Die restlichen 10% sind der sogenannte Selbstbehalt und müssen vom Versicherungsnehmer getragen werden.

Der Selbstbehalt beträgt im Jahr insgesamt maximal 700,- CHF. Ist auch dieser schließlich überschritten, dann werden alle weiteren Kosten die danach anfallen zu 100% von der Versicherung getragen.

Das bedeutet als Grenzgänger müssen Sie im Jahr mit einer Selbstbeteiligung von 1.000,-CHF rechnen, die sich aus den 300,-CHF Jahresfranchise und 700,- CHF Selbstbehalt zusammensetzt.

AMEX & Zeller
Versicherungsmakler GmbH

Willhelmstraße 2
79379 Müllheim

Telefon: 07631 / 2512
Telefax: 07631 / 2501
E-Mail: info@amex-zeller.de