Die Zollbestimmungen

 

Wenn Sie in der Schweiz beschäftigt sind und nach der Arbeit vor Ort etwas gekauft haben, dass Sie mit nach Hause (also nach Deutschland) nehmen, dann fallen Sie unter den sogenannten „kleinen Grenzverkehr“.

Im kleinen Grenzverkehr reduziert sich die reguläre Freimenge von 300 Euro pro Person auf lediglich 90 Euro Warenwert! Von diesen dürfen zudem nicht mehr als 30 Euro auf Lebensmittel des täglichen Bedarfs entfallen.

Die Freimenge kann pro Person nur einmal am Tag genutzt werden.

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