Der Begriff Franchise im Schweizer Versicherungswesen
Unter „Franchise“ versteht man im Versicherungswesen den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (entweder jährlich oder pro Schadensfall). Er wird als absoluter Anteil gesetzlich festgelegt oder vertraglich vereinbart.
Für Grenzgänger die sich für eine Versicherung bei einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft entschieden haben, bedeutet dies i.d.R. folgendes: Wenn Kosten für Arzt, Spital oder Medikamente entstehen, müssen Sie gemäß Gesetz (KVG) in jedem Kalenderjahr mindestens CHF 300.- der Kosten selbst übernehmen. Dabei handelt es sich um die sogenannte Jahresfranchise.
Für Aufenthalter gilt, dass die Höhe der Franchise individuell festgelegt werden kann, so lange sie gemäß Gesetz (KVG) die Summe von mindestens 300,- CHF überschreitet.