Erwerbsminderungsrente
Mehr als jeder fünfte Bezieher von Erwerbsminderungsrente ist zwischen 19 und 50 Jahre alt. Das Risiko einer Erwerbsminderung steigt mit zunehmendem Alter. In der Altersgruppe ab 56 Jahren sind 600.000 Betroffene, ab 61 Jahren sogar doppelt so viele.
Es wird zwischen drei Arten der Erwerbsminderung unterschieden:
Volle Erwerbsminderung: Wer dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
Teilweise Erwerbsminderung: Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden am Tag erwerbstätig sein kann.
Spezielle Erwerbsminderung: Nur für Bergleute.
Für den Leistungsanspruch spielt keine Rolle, ob man den bisher ausgeübten oder auch erlernten Beruf weiterhin ausüben kann, sondern nur, inwieweit man irgendeiner Erwerbstätigkeit noch nachgehen kann.
Beanspruchen können die Erwerbsminderungsrente grundsätzlich alle Versicherten, die aufgrund eines psychischen oder physischen Leidens auf Dauer nicht oder weniger als 6 Stunden am Tag erwerbstätig sein können.
Die durchschnittliche monatliche Rentenhöhe betrug 2019 Netto vor Steuern rund 827 Euro. Die genaue Höhe der Rente unterscheidet sich je nach Bundesland und Geschlecht.
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