Überhöhte Krankenkassenbeiträge für Rentner, die früher Grenzgänger waren

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Dass auf Renteneinkünfte auch Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind ist bekannt. Wer eine gesetzliche Rente bezieht, zahlt seit 2009 die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes, also 7,3 Prozent. Die andere Hälfte zahlt die Rentenversicherung. Bei Zusatzversorgungen wie z. B. einer Betriebsrente muss der Rentner den vollen Beitrag in Höhe von 14,6 Prozent entrichten.

Bei Schweizer Renten, die man als ehemaliger Grenzgänger bezieht, war die Sache etwas komplizierter. Die erste Versicherungssäule, die AHV, ist umlagefinanziert und entspricht der gesetzlichen Rente in Deutschland. Hier war ebenfalls nur der halbe Beitragssatz von 7,3 Prozentfür die Krankenversicherung fällig. Daneben existiert jedoch noch die zweite Säule, diePensionskasse. Die Krankenkassen betrachteten Renten aus der Pensionskasse lange Zeit wie eine Zusatzversorgung und verlangten hier den vollen Beitrag in Höhe von 14,6 Prozent.

Ende 2016 hat jedoch das deutsche Bundessozialgericht geklärt, dass die Einkünfte aus Schweizer Pensionskassen wie eine gesetzliche Rente zu behandeln sind. Damit war entschieden, dass auch für Renten aus Schweizer Pensionskassen nur der halbe Beitrag von 7,3 Prozent zur Krankenversicherung zu bezahlen ist.

Die Umsetzung dieses Urteils bei den deutschen Krankenkassen lässt jedoch zu wünschen übrig. Kaum eine Kasse hat von sich aus die bis 2016 zu viel bezahlten Beiträge zurückerstattet. Alle verlangen einen Antrag. Doch um einen Antrag zu stellen, muss man erst einmal wissen, dass die bisher bezahlten Beiträge zu hoch waren. Und selbst auf diese Information wurde teilweise von den Krankenkassen verzichtet.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt unbedingt, Widerspruch gegen die Beitragsberechnung einzulegen und sich als Betroffener auf keinen Fall von der Krankenkasse „abwimmeln“ zu lassen. Zu viel bezahlte Beiträge können binnen 4 Jahren zurückverlangt werden.

Die Kautionsversicherung - Ihr PLUS an finanziellem Spielraum

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Immer mehr Unternehmen aus der Baubranche haben ein gewachsenes Sicherheitsbedürfnis. Darum werden heute kaum noch Aufträge ohne Vereinbarung eines Sicherheitseinbehaltes vergeben. Der daraus resultierende Bürgschaftsbedarf führt zwangsläufig zu einer Einengung des Finanzierungsspielraums: Jede Bürgschaft wird voll auf den Kreditrahmen Ihres Unternehmens bei der Bank angerechnet.

Mit einer Kautionsversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Finanzierungsspielraum für zusätzliche Investitionen zu erweitern oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Ihre Vorteile:

  • Verbesserung der Liquidität durch Ablösung von Sicherheitseinbehalten oder bestehenden Bürgschaften
  • Entlastung der Bankkreditlinie und Vergrößerung des Finanzierungsspielraums
  • Nutzung des größeren Finanzierungsspielraums für zusätzliche Investitionen
  • Keine zusätzlichen Avalgebühren

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Hackerangriffe und Datendiebstahl – reale Gefahren für jedes Unternehmen

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In den letzten Jahren sind durch Cyber-Angriffe deutschlandweit Schäden in Milliardenhöhe entstanden. Mittelständische Unternehmen sind verstärkt Ziel von IT-Kriminalität, denn die zunehmende unternehmens- und branchenübergreifende Digitalisierung von Geschäftsprozessen bietet viele Angriffspunkte. Ein Schutz nur durch Virenschutzprogramme oder Firewalls reicht oft nicht mehr aus.

Da die finanziellen Folgen von Cyber-Attacken für ein Unternehmen nicht absehbar sind, sollten für eine optimale Absicherung die eigenen technischen IT-Sicherheitsmaßnahmen und die bestehenden Betriebsversicherungen durch eine Cyber-Versicherung ergänzt werden. Eine Cyber-Versicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz im Falle von Datenrechtsverletzungen, IT-Sicherheitsverletzungen oder Hacker-Angriffen.

Folgende Schäden können Sie mit einer Cyber-Versicherung abdecken:

- Vermögensschäden, z. B. bei Kunden, Dienstleistern oder anderen Dritten

- Kosten durch behördliche Verfahren

- Dienstleisterkosten bei Eigenschäden im Unternehmen

- Erweiterte Eigenschäden, z. B. bei Schadenverursachung durch Mitarbeiter,

   Cyber-Diebstahl und Bedienfehler

- Betriebsunterbrechungen, Ausfall der Kommunikationswege mit Dritten

- Datenverluste oder Ausspähen von Daten

- Datenverfälschung, unter Umständen mittels Schadensoftware

- Cyber-Erpressung

Sichern Sie sich vor den Folgen eines Cyberangriffs mit einer Cyber-Versicherung ab. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches und kostenloses Angebot.

Berufshaftpflicht für Immobilienverwalter

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Zum 01.08.2018 wurde die Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter erlaubnispflichtig und der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Voraussetzung für die Erlaubniserlangung.

Die Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung werden in den §§ 15, 15a MaBV in der ab dem 01.08.2018 geltenden Fassung geregelt:

  • Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 EUR pro Schadenfall und 1.000.000 EUR für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres.
  • Die Versicherung muss Deckung für die sich aus der Tätigkeit als Wohnimmobilien- verwalter ergebenden Haftpflichtgefahren für reine Vermögensschäden gewähren.
  • Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen müssen mitversichert sein, soweit sie nicht selbst verpflichtet sind, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
  • Der Versicherungsschutz muss eine unbegrenzte Nachhaftung vorsehen.

Bestehende Berufshaftpflichtversicherungen müssen daraufhin überprüft werden, ob sie den Anforderungen der neuen Pflichtversicherung entsprechen.

Dies dürfte regelmäßig nicht der Fall sein, denn:

  • Die Versicherungssumme ist zu gering
  • Es ist keine unbegrenzte Nachhaftung vereinbart
  • Versichert ist pauschal jede Form der Immobilienverwaltung oder es sind weitere Tätigkeiten mitversichert

Der letzte Punkt wird leicht übersehen. Die neue Berufshaftpflichtversicherung betrifft eben (nur) Wohnungseigentums- und Mietverwalter; für diese Tätigkeiten muss die Versicherungssumme vorrätig und „reserviert“ sein. Nicht zulässig ist es deshalb, wenn daneben auch noch die Verwaltung von Gewerbeimmobilien im gleichen Deckungsstock mitversichert ist, was jedoch meist in den bestehenden Versicherungen für „Haus-, Grundstücks-, Wohnungseigentumsverwalter“ der Fall ist.

Auch weitere Tätigkeiten wie z. B. Immobilienmakler dürfen nicht auf den Deckungsstock der Pflichtversicherung zugreifen können. Für all diese bislang mitversicherten Tätigkeiten muss eine separate Versicherung oder ein weiterer Deckungsstock vereinbart werden.

Das bedeutet, dass jede bestehende Berufshaftpflichtversicherung, in der „Hausverwalter“ ausschließlich oder auch nur mitversichert sind, bis spätestens 01.03.2019 angepasst werden muss.

Wir bieten eine Versicherungslösung auf der Berechnungsbasis von Wohneinheiten an, die sowohl für WEG-Verwalter als auch für die Verwalter fremder und eigener Wohnimmobilien geeignet ist. Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne.

Unsere Spende zur Weihnachtszeit 2018

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Wie jedes Jahr um die Weihnachtszeit haben wir auch im Jahr 2018 wieder anstelle von Weihnachtsgeschenken für unsere Kunden ein soziales Projekt im Landkreis mit einer Spende unterstützt. Der Betrag in Höhe von 500,00 € ging an das Diakonische Werk Breisgau-Hochschwarzwald.

Wir freuen uns sehr, mit dieser Spende die Arbeit der Diakonie zu unterstützen und daß mit unserer Zuwendung die Angebote für Hilfesuchende beim Diakonischen Werk aufrechterhalten bzw. weiter entwickelt werden können.  

Das Jahr 2018 neigt sich dem Ende zu – unser Gruß zum Jahresende

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Ruhe und Besinnlichkeit stehen vor der Tür. Die Weihnachtszeit ist eine gute Gelegenheit ein paar Tage durchzuatmen, die Seele baumeln zu lassen und Kraft zu sammeln für das kommende Jahr.

Wir möchten das Ende des Jahres nutzen, um Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen in unser Unternehmen zu danken. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie erholsame und besinnliche Weihnachten und ein wundervolles neues Jahr 2019.

Inzwischen ist es uns zur lieben Tradition geworden, dass wir auf die üblichen Weihnachtsgeschenke und Postkarten verzichten und stattdessen auch dieses Jahr wieder mit dem entsprechenden Betrag ein soziales Projekt im Landkreis fördern.

Eine schöne Vorweihnachtszeit wünscht Ihr AMEX & Zeller-Team aus Buggingen.

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Allianz Kinder-Police – für die großen Pläne kleiner Leute

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Das Wertvollste in Ihrem Leben sind Ihre Kinder – und Wertvolles verdient besonderen Schutz. Die Allianz Kinder-Police ist der richtige Start in eine lebenslange Vorsorge für Ihr Kind, Enkel- oder Patenkind. Mit einem Höchstmaß an Flexibilität und Sicherheit beim Sparen.

Mit der Allianz Kinder-Police können Sie die Sicherheit eines langfristigen Kapitalaufbaus sowie den Schutz gegen finanzielle Risiken bieten. Starten Sie den Vermögensaufbau für Ihr Kind so früh wie möglich und legen Sie so einen Grundstein für eine sichere Zukunft. Steht Ihr Nachwuchs auf eigenen Beinen, kann er den Vertrag übernehmen (etwa zum Berufsstart) und fortführen. Die Allianz Kinder-Police lässt sich nach Bedarf und ohne erneute Gesundheitsprüfung mit einer Pflegezusatzrente ergänzen und später um eine Einkommensabsicherung/ Berufsunfähigkeitsversicherung erweitern. Im Alter erhält Ihr Kind eine Rente oder aber das angesparte Kapital. Auch eine Kombination aus beidem ist möglich. Ganz nach Wunsch.

Wollen Sie mehr über die Allianz Kinder-Police erfahren? Wir beraten Sie gerne detaillierter und berechnen Ihnen Ihr persönliches Angebot.

Zahnzusatzversicherungen – das gewisse EXTRA für Ihre Zähne

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Die Zahl der Krankenzusatzversicherungen steigt seit Jahren stetig. Das zeigt eine Statistik des „Verbandes der Privaten Krankenversicherungen“ (PKV) im Land. Und das Angebot an Zusatzversicherungen ist breit gefächert. Spitzenreiter unter den Zusatzversicherungen ist mit fast 16 Millionen Policen die Zahnzusatzversicherung. Viele Versicherte haben eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, um nicht plötzlich von hohen Kosten überrascht zu werden. Schon ein einzelnes Zahnimplantat kann schnell tausend Euro und mehr kosten, da kann sich eine Zusatzversicherung durchaus rechnen. Doch wie bei vielen Zusatzversicherungen kostet auch die Zahnpolice in der Regel umso mehr, je älter der Versicherte bei Vertragsabschluss ist. Deshalb ist es wichtig, schon früh an eine Zahnzusatzversicherung zu denken, dann sind die Beiträge noch niedriger. 

Allerdings ist nicht jede Zahnzusatzversicherung für jeden Versicherten sinnvoll. Die Auswahl ist groß und nur wenige Tarife bieten ein vernünftiges Beitrags-Leistungs-Verhältnis. Es lohnt sich also, nicht das erstbeste Angebot zu unterschreiben, sondern die Tarife von verschiedenen Anbietern zu vergleichen, um so den idealen Schutz zu finden.

Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich. Wir rechnen Ihnen verschiedene Angebote für Zahnzusatzversicherungen im Vergleich und suchen den für Sie passenden Tarif, so dass Sie nicht nur Geld sparen, sondern eine leistungsstarke Zusatzversicherung haben, die im Leistungsfall hält was sie verspricht.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Selbstverständlich können Sie uns auch gerne per E-Mail, Fax oder Brief kontaktieren.

Bestattungsschutzbrief der Allianz

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Wer möchte nicht gerne in guter Erinnerung bleiben? Dazu gehört auch ein Abschied, wie man ihn sich selbst vorstellt und der zu einem passt. Wer kann das besser festlegen als man selbst? Und warum soll man dies Trauernden überlassen, die sich ohnehin in einer schwierigen Situation befinden? Immer mehr Menschen haben den Wunsch, frühzeitig für die eigene Bestattung vorzusorgen. Da Bestattungskosten oft unterschätzt werden - Beträge über 5.000,00 € sind schnell erreicht - ist Vorsorge da kein Luxus, sondern Ausdruck von Verantwortung.

Der Allianz Bestattungsschutzbrief hilft Ihnen bei der Gestaltung des letzten Weges.

Wie das funktioniert? Ganz einfach:

Überschlagen Sie kurz, welche Kosten für die von Ihnen gewünschten Leistungen entstehen. Anhand der ermittelten Kosten errechnet sich Ihr Beitrag. Damit ist sichergestellt, dass diefinanziellen Mittel für die von Ihnen gewünschte Bestattung bereitstehen und genau dafür verwendet werden.

Möchten Sie gerne mehr darüber erfahren, wie Sie frühzeitig verantwortungsbewusst handeln können? Kontaktieren Sie uns. Wir stehen Ihnen für ein Gespräch jederzeit gerne zur Verfügung.

Ausscheiden einer Mitarbeiterin

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Unsere Mitarbeiterin, Frau Katharina Mrohs, hat auf Mitte August die Firma AMEX & Zeller GmbH verlassen.

Wir bedanken uns für die langjährige Zusammenarbeit und wünschen Frau Mrohs alles Gute und viel Erfolg für ihren weiteren beruflichen und privaten Lebensweg.

AMEX & Zeller
Versicherungsmakler GmbH

Willhelmstraße 2
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